hiermit möchten wir auf ein aktuelles Problem in der Olde English Bulldog Szene ansprechen.
Zunächst möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass diese relativ neue Rasse in Deutschland noch keine FCI Anerkennung besitzt!
Deshalb ist gerade für die OEB Liebhaber oder für die, die es werden möchten, höchste Vorsicht angesagt. Denn leider kommt es häufig vor, dass gewisse Listenhundmischlinge als Olde English Bulldogge angepreist werden.
Daraus resultiert, dass evtl. die Bediensteten vom Ordnungsamt, Ihren Hund als ein Listenhund einstufen können und Sie dann später eine verteuerte Hundesteuer zahlen müssen!
Darum möchten wir alle Welpenkäufer auf diesen Aspekt aufmerksam machen und plädieren darauf, dass sie sich unbedingt vor dem Kauf eines Welpen, die Elterntiere anschauen sollten. Ausserdem bestehen Sie darauf, dass der Züchter einem Verband angehört, der auch anweist, dass die Welpen und die Elterntiere von einem Zuchtwart abgenommen werden!
Denn es gibt unzählige Verbände, die einfach Pedigrees (Ahnentafel) für einen Olde English Bulldog ausstellen, ohne dabei die Pedigrees und die Elterntiere gesehen bzw. begutachtet zu haben.
Denn ein verantwortungsvoller Verband besteht darauf, vor der Ausstellung eines Pedigrees einen bestandenen Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) der Hunde. Demzufolge müssen auch die Welpen vom Verbandszuchtwart begutachtet, als reinrassig und als äußerlich Gesund deklariert werden, ehe ein Pedigree ausgestellt werden darf!